Stellplätze und Zuwegungen Natürlich benötigen Stellplätze und Zuwegungen zum Haus eine gute Befestigung doch mehr als 30 m muss auch in diesem Fall nicht sein Der Bebauungsplan setzt hier eine Grenze Als besonderen Service der Klima schutzsiedlung wird die Sennestadt GmbH die Erstaus stattung der Pflasterung für jeden Vorgarten mit dem Endausbau des Wohnwegs professionell herstellen Es kommt ein versickerungsfähiges Pflaster zum Einsatz wie es auch bei den Wohnwegen Verwendung findet Zusammenhängende Planung und Ausführung hat zusätzlich den Vorteil dass Regenwasser auch dorthin abläuft wo es hinsoll Auch wenn es mal stärker regnet Vorgärten Wenn möglichst naturnahe Freiräume das Ziel sind sollen auch Vorgärten keine Steinwüsten sein Jeder der das Siedlungskonzept schätzt wird gut damit leben können dass hier keine Stein und Schottergärten zulässig sind Die freien Flächen in den Vorgärten sollten idealerweise bunt und insektenfreundlich gestaltet sein Der natürliche Boden ist gut durchlässig und mit etwas Mutterboden aufbau bestens geeignet für alle Staudenarten Lavendel oder viele Storchschnabel Arten als blühende Boden decker Mischen Sie die Pflanzen nach Jahreszeiten und achten Sie auch auf Frühblüher die vielen Insekten den Jahresstart erleichtern Sonnenblumen im Spätsom mer kommen bei vielen Vögeln gut an Lassen Sie sich in einem guten Gartencenter oder beim Staudengärtner beraten Begrünung von Vorgärten in den Allgemeinen Wohngebieten Vorgarten bezeichnet den Bereich der Freiflächen zwischen der Straßenbegren zungslinie der erschließen den Verkehrsfläche und der Baugrenze Vorgartenflächen in den Allgemeinen Wohngebieten sind unversiegelt zu belassen und gärtnerisch als Zier oder Nutzgarten anzulegen Groß flächig mit Steinen oder Schotter bedeckte Flächen auf denen Pflanzen nicht oder nur in geringer Zahl vorkom men Schottergärten oder Steinflächen sind in diesem Bereich nicht zulässig Flächen die für die Herrich tung von notwendigen Stell plätzen Zufahrten oder Zuwegungen benötigt werden dürfen in den WA 1 bis WA 4 sowie WA 7 und WA 8 eine Gesamtfläche von 30 m nicht überschreiten Diese Flächen sind mit versickerungsfähigem Pflaster z B nach DIN 18318 oder RStO Rasengittersteinen oder Schotterrasen auszuführen In den übrigen Allgemeinen Wohngebieten ist eine Befes tigung zum Zwecke von Stell plätzen Zuwegungen oder Zufahrten auf maximal 30 der Vorgartenfläche zulässig Diese Flächen sind mit Versickerungsfähigen Pflaster z B nach DIN 18318 oder RStO Rasengittersteinen oder Schotterrasen auszuführen Überflutungssicherung Notwendige Aufschüttungen und Abgrabungen zum Ausgleich von Geländeunterschieden sind gleichmäßig an die Höhen der Nachbargrundstücke und angrenzenden Verkehrsflächen anzupassen und so auszuführen dass ein geregelter Abfluss von Niederschlagswasser in Richtung der zugeordneten Ver sickerungseinrichtung gesi chert ist Erdauftrag auf privaten Grundstücken ist mit dem Geländeverlauf auf dem Grundstück gleichmäßig zu ver teilen 16

Vorschau Sennestadt GmbH Seite 16
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